Unterweisungen – Wer, was, wann und vor allem WIE?
Vermutlich weiß wohl jeder Unternehmer und jede Unternehmerin, dass Arbeitgeber zur Unterweisung ihrer Beschäftigten verpflichtet sind.
Wo steht das?
Der Arbeitgeber hat gemäß § 12 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Ergänzt wird das Arbeitsschutzgesetz durch die konkretisierenden Regelungen z.B. in § 6 ArbStättV, § 29 JugendarbeitsschutzG, § 12 BetrSichV, § 14 GefStoffV, § 12 BiostoffV, § 38 StrahlenschutzV und § 11 LärmVibrationsArbSchV – dort sind Einzelheiten zur Unterweisungspflicht im Betrieb geregelt.
Wozu Unterweisungen?
Ziel der Unterweisung ist es, die Beschäftigten auf einen Wissensstand zu bringen, der ihnen das Erkennen der für sie relevanten Gefährdungen ermöglicht. Um einen sicheren Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen zu erreichen, müssen alle Beteiligten die für sie wesentlichen Informationen erhalten. Arbeitssicherheit hängt nicht allein von der Technik, sondern auch entscheidend vom Verhalten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab. Die Beschäftigten können sich allerdings nur korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen ausreichend informiert wurden.
Auch Digitale Video-Unterweisungen! Sind jetzt online und für Sie verfügbar!
Digitale Video-Unterweisungen! Sind jetzt online und für Sie verfügbar!
Derzeit stehen Unterweisungsclips mit einer Länge zwischen 10 und 20 Minuten zu folgenden Themen zur Verfügung:
#1 Allg. Arbeitsschutz – mit Brandschutz und 1. Hilfe
#2 Botenfahrten – nur für Kurier- und Botenfahrer/innen
#3 Umgang mit Gefahrstoffen
#4 Ergonomie und Haut
#5 Dentale Fertigungsprozesse
#6 Bildschirmarbeitsplätze
#7 KMR-Stoffe
Hier sehen Sie einen kurzen Zusammenschnitt als Beispiel-Video
Mobile Endgeräte müssen in der Lage sein, YouTube-Videos abzuspielen.
Preise für Innungsmitglieder:
< 10 Mitarbeitende 39 € pro Video/pro Jahr
10 - 50 Mitarbeitende 59 € pro Video/pro Jahr
> 50 Mitarbeitende 79 € pro Video/pro Jahr
Für Nicht- Innungsmitglieder: Grundpreis zzgl. 20 €
Der Zugang des Links ist immer 12 Monate gültig.
Zusammen mit dem Zugangslink zu den Videos werden digitale Frage-Antwort-Bögen zum Inhalt der Unterweisung geliefert, die Ihre Beschäftigten Ihnen ausgefüllt zurücksenden müssen – zur Verständniskontrolle und zur Dokumentation der Unterweisungen.
Was bei Ihnen verbleibt sind natürlich die betriebs- und tätigkeitsbezogenen Unterweisungen, die immer konkret vor Ort erfolgen müssen und die arbeitgeberseitige Anweisung, auch entsprechend der Unterweisung zu arbeiten. Denn Ihre Mitarbeiter anweisen können nur Sie als Arbeitgeber und auch die notwendige „Erfolgskontrolle“ in der Praxis obliegt Ihnen.
Der Vorteil der Unterweisungsclips neben einer professionellen Aufbereitung der Themen liegt in der Flexibilität: Wann bekommt man schon mal alle Mitarbeitenden zusammen, um eine Arbeitsschutzunterweisung durchzuführen? Und dann kommen auch immer mal wieder neue Mitarbeiter, die auch rechtzeitig vor Tätigkeitsaufnahme zu unterweisen sind. Die Unterweisungsclips ermöglichen sowohl eine gemeinsame Vor-Ort-Unterweisung, als auch ein Ansehen des Clips ganz individuell für jeden Mitarbeiter zu einem ihm passenden Zeitpunkt.
Die DLG bietet Betrieben die Möglichkeit, durch eine branchenerfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unterweisungen im Labor auch für Mitarbeitende kompetent durchzuführen zu lassen. Dies beinhaltet auch den rechtsrelevanten Nachweis.
Laborspezifische Unterweisungsthemen dabei sind:
Desinfektion (z. B. Beschäftigungsverbot werdender Mütter)
Hautschutz
Kurierdienst
Umgang mit Gefahrstoffen
Umgang mit Maschinen
Hygiene am Arbeitsplatz
Verhalten im Brandfall
Verpflichtung bzw. Angebot zur Vorsorgeuntersuchung "Infektionskrankheiten" (G 42 gem. Biostoffverordnung) einschließlich Angebot zur Impfung gegen Hepatitis B
Angebot zur Vorsorgeuntersuchung z. B. zu Bildschirmarbeitsplätzen
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