Unterweisungen
Der Unternehmer ist nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften (u. a. Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter über die bei der Tätigkeit auftretenden Gefahren sowie über Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu unterweisen. Dies muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen (mindestens 1 x jährlich, für Auszubildende halbjährlich) mündlich geschehen und sollte zur Wahrung der Rechtssicherheit für den Unternehmer per Unterschrift durch den Arbeitnehmer bestätigt werden.
Die DLG bietet Laborinhabern die Möglichkeit, durch eine branchenerfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit Unterweisungen im Labor vor Mitarbeitern kompetent durchzuführen. Dies beinhaltet auch den rechtsrelevanten Nachweis.
Laborspezifische Unterweisungsthemen dabei sind:
Desinfektion (z. B. Beschäftigungsverbot werdender Mütter)
Hautschutz
Kurierdienst
Umgang mit Gefahrstoffen
Umgang mit Maschinen
Hygiene am Arbeitsplatz
Verhalten im Brandfall
Verpflichtung bzw. Angebot zur Vorsorgeuntersuchung "Infektionskrankheiten" (G 42 gem. Biostoffverordnung) einschließlich Angebot zur Impfung gegen Hepatitis B
Angebot zur Vorsorgeuntersuchung z. B. zu Bildschirmarbeitsplätzen
Innungen mit |
Innungen ohne | |
alte Bundesländer |
34,00 € |
36,00 € |
neue Bundesländer |
29,00 € |
31,00 € |
Preise pro Einsatzstunde zzgl MwSt:
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