Gefährdungsbeurteilung

Erstbeurteilung

Laut Arbeitsschutzgesetz ( 5 und 6) ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch eine Beurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln, zu beurteilen und zu dokumentieren. D.h. die Gefährdungsbeurteilung vergleicht den Ist-Zustand der Arbeitsplatzbedingungen im Labor mit dem gesetzlich geforderten Sollzustand.

Die DLG Dienstleistungsgesellschaft Gesundheit mbH bietet Dentallaboren die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation. Innerhalb einer Betriebsbesichtigung vor Ort im Labor wird durch einen Sicherheitsingenieur oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit der aktuelle Stand des Arbeitsschutzes im eigenen Betrieb erfasst. Das Labor erhält im Anschluss die Gefährdungsbeurteilung mit einem speziellen Maßnahmenkatalog; konkrete Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Arbeitssicherheit werden vorgeschlagen.

Wiederholungsbeurteilung

In regelmäßigen Abständen (i.d.R. alle 3 Jahre) sieht der Gesetzgeber eine Wiederholung der Beurteilung der bestehenden Arbeitsbedingungen mit Schutzmaßnahmen vor. Im Mittelpunkt stehen bei einer wiederholten Vorortbesichtigung v.a. die Beurteilung der Erfüllung des bestehenden Maßnahmenkatalogs sowie die Beurteilung und Aufnahme von betrieblichen Veränderungen, u.a. auch unter dem Gesichtspunkt veränderter Rechtsvorschriften.

Innungsmitglied mit
Rahmenvertrag

Innungsmitglied ohne
Rahmenvertrag

Ohne Innungsmitgliedschaft

Gefährdungsbeurteilung
Erstbeurteilung
(pro AN)

40,00 €

50,00 €

75,00 €

Auswertungs-
pauschale

200,00 €

300,00 €

400,00 €

Wiederholungs-
beurteilung (pro AN)

35,00 €

45,00 €

65,00 €

Auswertungs-
pauschale

200,00 €

300,00 €

250,00 €

Fahrtkostenpauschale: Berlin 25 €
< 100 km: 50 €; < 300 km: 100€
< 500 km: 200€; >500 km: 250 €

Preise zzgl. MwSt.

Produktflyer/Bestellformular (Gefährdungsbeurteilung)

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